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AutorenbildAuf- und Umbruch

Maßnahmen für Einrichtungen während der Energiekrise

Die aktuelle Inflationsrate und die steigenden Energiepreise belasten nicht nur Privathaushalte, sondern auch Klinken und Pflegeheime. Nun wurden erste Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums zu einem Energiepaket bekannt. In den bisherigen Entlastungspaketen der Bundesregierung waren spezielle Maßnahmen für das Gesundheitswesen mit Hinblick auf eine spezielle Lösung ausgeblieben.

Pflegeheime würden im Gegensatz zu den Kliniken die steigenden Preise an die Bewohner und Angehörige weitergeben können. Problematisch sei hier die Situation der Bewohner, die die gestiegenen Eigenanteile nicht mehr selbst tragen könnten. Diese Bewohner sollen nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums Anspruch auf Wohngeld erhalten. Erste Betreiber von Pflegeheimen sprechen von einer Mehrbelastung für die Bewohner von 300 bis 500 Euro.

Mit der Ausweitung des Anspruchs auf Wohngeld ginge auch eine Reform des Wohngelds überein. Damit soll einer zusätzlichen Mehrbelastung der Kranken- und Pflegekassen vorgebeugt werden. So soll der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,3 Prozentpunkte steigen und die Liquiditätsreserven abgebaut werden.

Weitere Details zu dem geplanten Energiepaket - unter anderem die Aspekte der Finanzierung der mehrere Milliarden schweren Pakets - sind bisher nicht an das Bundesfinanzministeriums herangetragen worden. Wir sind auf weitere Details der Umsetzung gespannt. Bis dahin können stationäre Einrichtungen schon jetzt Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauches einführen. Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit und der Heizperiode sollten jetzt alle Heizkörper entlüftet werden. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter zum gezielten Beheizen von Räumlichkeiten und Beleuchten gehört ebenso zu den wirkungsvollsten Maßnahmen. Die Mitarbeiter agieren im ambulanten und stationären Bereich als zentrale Akteure in der Umsetzung von energiesparenden Maßnahmen. In vielen Einrichtungen mit zentral gesteuerter Heizungsanlage können einzelne Bereiche der Einrichtung zeitgenau beheizt werden. So sollten Gemeinschaftsbereiche, wie z.B. Speiseräume nachts nicht beheizt werden. Zu beachten ist hier allerdings die Zeit vor der Nutzung des Raumes, die der Raum zum Aufheizen benötigt.

Darüber hinaus sollte die Beleuchtung der Einrichtung hinterfragt werden und die Beleuchtungszeit der Bewegungsmelder in Gemeinschaftsbereichen und Fluren kontrolliert werden. Gegebenenfalls kann die Außenbeleuchtung in den Nachtstunden komplett abgeschaltet oder auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden. Der Austausch von Leuchtmitteln auf energiesparende LED-Modelle sollte ebenso in Erwägung gezogen werden. Bei Umstellungen in der gesamten Einrichtung muss im Vorfeld eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden.


Quelle: Inflation – Energiehilfen für die Gesundheit. In: Handelsblatt, 23.09.2022, S. 7.

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