Wenn von Sterbehilfe die Rede ist, können damit unterschiedliche Dinge gemeint sein. Im Allgemeinen wird unter Sterbehilfe jedoch eine Hilfestellung beim Suizid, das Abstellen lebenserhaltender Maßnahmen oder die aktive Tötung schwerstkranker Menschen verstanden. Die Begleitung und Unterstützung von Sterbenden in Hospizen, in Krankenhäusern oder zuhause wird dagegen als Sterbebegleitung bezeichnet.
Bei der Diskussion über Ethik und Rechtmäßigkeit wird zwischen verschiedenen Formen der Sterbehilfe unterschieden. Je nachdem, welchen Beitrag der Sterbehelfer leistet, handelt es sich dabei um aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung.
Aktive Sterbehilfe als direkte Handlung durch andere
Als aktive Sterbehilfe bezeichnet man die Tötung eines anderen Menschen auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin. In der Regel geschieht dies durch Verabreichung einer Überdosis Medikamente wie zum Beispiel Schmerz-, Beruhigungs- oder Narkosemittel, durch eine Insulin- oder Kaliuminjektion.
Passive Sterbehilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen legal
Die passive Sterbehilfe ist das Unterlassen oder Einstellen lebenserhaltender Maßnahmen im Falle einer Krankheit oder nach einem Unfall. Die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal:
Der behandelnde Arzt muss feststellen, dass keine Aussicht auf Besserung oder Heilung für den Patienten besteht.
Es muss eine Willenserklärung des Betroffenen zur Lebensverkürzung vorliegen – zum Beispiel als frühere mündliche Willensäußerung oder in Form einer Patientenverfügung.
Die Anordnungen in einer Patientenverfügung sind für Ärzte und Betreuer verbindlich.
Darüber hinaus kann die passive Sterbehilfe aber auch straffrei bleiben, wenn der Patient sich nicht dazu geäußert hat und sich auch nicht mehr äußern kann. In diesem Fall muss sein Betreuer entscheiden, ob es im Sinne des Patienten ist, wenn die lebenserhaltenden Maßnahmen abgestellt werden. Man spricht in diesem Fall vom mutmaßlichen Willen des Patienten.
Indirekte Sterbehilfe darf auf Wunsch durchgeführt werden
Bei der indirekten Sterbehilfe werden dem Erkrankten Medikamente verabreicht, die kurzfristig seinen Zustand verbessern und Schmerzen lindern können, aber langfristig eine Lebensverkürzung bewirken. Bei der Arznei handelt es sich um Opiate oder andere starke Schmerzmittel. Auch die indirekte Sterbehilfe wird in Deutschland nicht bestraft, wenn sie auf Wunsch des Patienten erfolgt. Durch die Verweigerung von Schmerzmitteln mit der Begründung, das Sterben nicht beschleunigen zu wollen, kann der behandelnde Arzt sogar den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung oder Körperverletzung erfüllen.
Die Beihilfe zur Selbsttötung, auch assistierte Selbsttötung, Suizidbeihilfe oder assistierter Suizid genannt, ist das Beschaffen und/oder Bereitstellen der Mittel für ein Selbstmord. Das Bereitstellen der Mittel für einen Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Die Beihilfe zur Selbsttötung bleibt allerdings nur dann straffrei, wenn der Betroffene das Medikament selbst einnimmt. Der Sterbehelfer darf ihm die Arznei also nicht einflößen, injizieren oder sonst wie verabreichen.
In Deutschland gibt es gesetzliche Änderungen
Darüber hinaus ist folgendes zu beachten:
Im Februar 2020 wurde der Paragraf 217 vom Bundesverfassungsgericht gekippt, der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellte. Das bedeutet, dass nun auch professionelle Sterbehelfer und Suizidhilfe-Vereinigungen in Deutschland Medikamente bereitstellen dürfen, um Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten.
Sterbehelfer können ggf. wegen unterlassener Hilfeleistung belangt und mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
Das Bereitstellen der Medikamente für einen Suizid kann einen Verstoß gegen das Arznei- oder Betäubungsmittelgesetz darstellen.
Die Gesetzeslage bezüglich der Sterbehilfe ist in allen Ländern unterschiedlich.