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AutorenbildAuf- und Umbruch

Änderungen in der Pflege ab dem 01.01.2025

Ab dem 01. Januar 2025 treten in Deutschland umfassende Änderungen im Bereich der Pflegeleistungen in Kraft. Diese Anpassungen sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen finanziell entlasten und besser auf die steigenden Anforderungen im Pflegebereich reagieren. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen, ihre Finanzierung und was sie für Pflegebedürftige bedeuten.


1. Erhöhung der Pflegeleistungen

Die Pflegeleistungen werden ab dem 01.01.2025 um 4,5 % angehoben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Hier sind die neuen Beträge im Überblick:

Pflegegeld (§ 37 SGB XI):

  • Pflegegrad 2: 347 € (bisher 332 €)

  • Pflegegrad 3: 599 € (bisher 573 €)

  • Pflegegrad 4: 800 € (bisher 765 €)

  • Pflegegrad 5: 990 € (bisher 947 €)

Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI):

  • Pflegegrad 2: 796 € (bisher 761 €)

  • Pflegegrad 3: 1.497 € (bisher 1.432 €)

  • Pflegegrad 4: 1.859 € (bisher 1.778 €)

  • Pflegegrad 5: 2.299 € (bisher 2.200 €)

Quelle: pflege.de


2. Verbesserungen bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren von einem flexibleren Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 01. Juli 2025 steht ein gemeinsames Budget von 3.539 € zur Verfügung, das je nach Bedarf eingesetzt werden kann.


  • Verhinderungspflege: Anstieg von 1.612 € auf 1.685 € jährlich.

  • Kurzzeitpflege: Anstieg von 1.774 € auf 1.854 € jährlich.

Quelle: bva.bund.de


3. Dynamisierung der Pflegeleistungen ab 2028

Eine weitere wichtige Neuerung ist die geplante Dynamisierung der Pflegeleistungen. Ab 2028 sollen diese alle drei Jahre automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden, um ihre Kaufkraft langfristig zu sichern.


4. Unterstützung bei Wohnumfeldmaßnahmen und Pflegehilfsmitteln

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Pflege zu Hause attraktiver zu gestalten und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern.

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss steigt von 4.000 € auf 4.180 €.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Erhöhung von 40 € auf 42 € monatlich.

Quelle: bva.bund.de


5. Vorteile für Wohngruppen und digitale Pflegeanwendungen

Diese Änderungen unterstützen innovative Pflegekonzepte und fördern digitale Lösungen, die den Pflegealltag erleichtern können.

  • Wohngruppenzuschlag: Steigerung auf 224 € monatlich (bisher 214 €).

  • Digitale Pflegeanwendungen: Leistungserhöhung von 50 € auf 53 € monatlich.

Quelle: bva.bund.de


Finanzierung der Neuerungen

Die Finanzierung der Verbesserungen im Pflegebereich erfolgt vorwiegend durch eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz wird um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose zahlen dabei einen höheren Beitrag als Versicherte mit Kindern. Während Kinderlose etwa 4,0 % ihres Bruttoeinkommens leisten, liegt der Satz für Versicherte mit Kindern bei rund 3,4 %. Diese Differenz entspricht den gesetzlichen Vorgaben, um die familiäre Verantwortung stärker zu berücksichtigen.

Trotz der Beitragserhöhungen bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung eine sogenannte Teilkasko-Versicherung. Pflegebedürftige müssen weiterhin Eigenanteile tragen, insbesondere bei der stationären Pflege. Diese Eigenanteile können je nach Pflegegrad und Einrichtung erheblich variieren, was nach wie vor eine finanzielle Herausforderung für viele Betroffene darstellt.

Die steigenden Pflegekosten und die alternde Bevölkerung führen dazu, dass die aktuelle Finanzierungslösung langfristig nicht ausreicht. Experten und Politiker diskutieren daher über mögliche weitere Maßnahmen, darunter zusätzliche Beitragserhöhungen, alternative Finanzierungsmodelle und strukturelle Änderungen. Ziel ist es, die Pflegeversicherung zukunftssicher zu gestalten und gleichzeitig die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und Beitragszahler ausgewogen zu halten


Fazit

Die Änderungen ab dem 01.01.2025 stellen einen wichtigen Schritt dar, um die Pflege in Deutschland besser zu finanzieren und an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anzupassen. Ob Sie bereits pflegebedürftig sind, Angehörige unterstützen oder sich auf den Pflegefall vorbereiten – es lohnt sich, die neuen Regelungen zu kennen und ihre Vorteile zu nutzen.


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